Die Registrierkassenpflicht für Vermieter – Erleichterung für das Finanzamt

Seit einigen Monaten erreichen mich vermehrt Fragen über die Registrierkassenpflicht. „Ist easybooking bereit für die Registrierkassenpflicht?“ Nun, die Antwort dürfte jedem klar sein: wie sollten Systeme es sich leisten können, diese Pflicht NICHT zu erfüllen? Jedes zukunftsorientierte System hat hier überhaupt keine Wahl und sollte sich selbstverständlich den Vorgaben des Finanzamtes beugen. Als verantwortungsbewusstes Unternehmen ist man das auch seinen Kunden gegenüber schuldig.
Die Antwort auf die Frage ist genauso simpel wie die Lösung: Wer easybooking einsetzt, kommt seiner Pflicht nach und hat hier nichts zu befürchten. Unsere Programmierabteilung entwickelt auch noch eifrig weiter und bis die Glocken das neue Jahr 2016 einläuten, ist alles unter Dach und Fach.

Aber was bedeutet die Registrierkassenpflicht im Detail für Sie als Vermieter und sind Sie als Privatvermieter, Pension, Ferienwohnung, Appartement oder Hotel überhaupt betroffen?

Die neuen Gesetze sind keine Neuheit und Nichts, was sich die österreichischen Finanzbehörden ausgedacht hätten. In unseren Nachbarländern Ungarn und Kroatien finden schon seit einigen Jahren ähnliche Gesetze Anwendung: Dort wird bereits „manipulationssicher“ gearbeitet. Der Unterschied zu Österreich: in unseren Nachbarländern sind die Steuern wesentlich günstiger und die Motivation, vielleicht mal die eine oder andere Nächtigung nicht zu melden, kaum vorhanden. Nach Abzug der Steuern verbleibt den Vermietern ein ausreichend großer Anteil um überleben zu können.Offensichtlich glaubt der Finanzminister in Österreich, das die Österreichischen Unternehmer noch ganz viel Spielraum zum Leben haben und möchte sich ein noch größeres Stück vom Kuchen sichern. Mit einem manipulationssicheren Verfahren soll sichergestellt werden, dass vor allem Bar-Einnahmen kontrollierbar werden. So sollte dann ab dem 1.Jänner 2016 jede Bareinnahme, wobei auch EC- und Kreditkarte als „Bareinnahmen“ zu verstehen sind, mit einem Beleg nachweisbar sein. Das bedeutet in der Praxis, dass bei jeder Geldeinnahme ein Beleg gedruckt (Belegerteilungspflicht) und dem Kunden übergeben werden muss UND dass hierüber ein manipulationssicheres Journal geführt werden muss. Ihre handgeführten Kassenbücher oder Excell-Tabellen reichen dem Finanzamt nicht mehr.

Seit 1.1.2017 gilt die nächste Stufe: Es sollten dann sogar alle Belege direkt online an das Finanzamt übertragen werden (etwa über eine Schnittstelle mit easybooking) und mit einer digitalen Signatur versehen werden. Jede Änderung an den Belegen wird dadurch sofort digital vermerkt. Das hat natürlich den Vorteil, dass das Finanzamt ganz genau weiß, was in Österreich gerade so gewirtschaftet wird und muss nicht mehr teure Mitarbeiter schicken um Kontrollen vor Ort durchzuführen…

Wer ist betroffen?

Nicht alle Vermieter haben das „Glück“, ihre Umsätze in Echtzeit an das Finanzamt übermitteln zu dürfen: Nur Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz von mindestens 15.000€ je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500€ je Betrieb im Jahr überschreiten, kommen in den Genuss dieses Privilegs. Dies war bisher nur Betrieben mit einen Jahresumsatz ab 150.000 € gegönnt.

Die Konsequenz

Wird ab dem 1. Jänner 2016 keine Registrierkasse genutzt und fehlt auch das manipulationssichere Journal (Datenerfassungsprotokoll), oder verfügt die Registrierkasse ab dem 1. Jänner 2017 nicht über die technische Sicherheitseinrichtung wie auch das Datenerfassungsprotokoll und die Belegerteilung, ist dies als Finanzordnungswidrigkeit strafbar (§ 51 Abs. 1 lit. c Finanzstrafgesetz ) und wird mit Bußgeldern bis zu 5000 € geahndet – Also rechnen Sie es sich vorher lieber aus, ob sich das lohnt 😉

Die nächsten Schritte für Sie:

Ob die Suppe so heiß gegessen wird, wie sie derzeit gekocht wird ist noch abzuwarten. Wir stehen in engem Kontakt zu mehreren Steuerkanzleien und WKOs. Wir versuchen bereits seit Monaten heraus zu finden, was nun im Detail wirklich verordnet wird, bzw. sind doch noch einige Fragen offen: Beispielsweise wie Anzahlungen gehandhabt werden sollen, wo es bis heute noch keine Antworten gibt, wie auch die WKO bestätigt. Auch gibt es keine klaren Angaben darüber, wie ein System wie easybooking dann nachweisen muss, dass es „manipulationssicher“ ist. Und überhaupt, was ist die Definition von „Manipulationssicher“? Eine Schnittstelle für die digitale Übertragung ist nicht vorhanden, noch ist eine Anlaufstelle bekannt, wo man so etwas beantragen kann. Eigentlich muss man feststellen, dass es heute kein einziges System gibt, welches den Anforderungen entspricht, weil dazu noch zu viele Details unbekannt sind. Oder umgekehrt: Da es noch keine klare Anforderungen gibt, kann jeder behaupten:  „wir sind bereit für die Registrierkassenpflicht!“ oder sind es, wenn die Gesetzgebung bereit ist.

Ob die Registrierkassenpflicht Sie betrifft, können sie ganz einfach auf der easybooking Website überprüfen – nutzen Sie einfach unser Prüfungstool!